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Mitteilungen
des Kreisverbandes
1.
DIA-SERIEN
Der
Kreisverband verleiht kostenlos an Mitglieder der Gartenbauvereine,
die in ihren oder anderen Vereinen Vorträge halten möchten,
Diaserien mit dem dazugehörenden Begleittext. Mit dieser
Aktion möchte der Kreisverband Mitglieder ermuntern, Vereinsabende
zu gestalten. Aller Anfang ist schwer - doch es lohnt sich, irgendwann
anzufangen.
Folgende Diaserien sind vorrätig:
Verwertung
von Obst und Gemüse
Die eigene Verwertung von Obst und Gemüse macht Spaß, ist sinnvoll
und führt zu schmackhaften Produkten. Darüber hinaus hat man die
Gewissheit, welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Traditionelle
Verfahren der Haltbarmachung werden ebenso beschrieben wie neue
Geräte und Hilfsmittel.
Dorfbildpflege
- Aspekte der Gestaltung und Ökologie
Die Dörfer unterliegen einem rapiden Wandel der Funktionen und
Strukturen. Gerade dann wird uns immer bewusster, welch großen
Wert die ländliche Atmosphäre eines Dorfes darstellt. Welche Elemente
das Dorfbild prägen und fördern bzw. falsche Entwicklungen werden
aufgezeigt.
Gärtnern
im Einklang mit der Natur - Gartenwissen für Einsteiger
Die Diaserie zeigt nicht nur, wie Wege, Zäune oder Treppen mit
naturnahen Elementen gestaltet werden können, sie geht auch ausführlich
auf die Themenbereiche "Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit", "bedarfsgerechte
Düngung" und "naturgemäßer Pflanzenschutz".
Heil-
und Gewürzkräuter
Das Wort "Kräuter" verbindet man mit Würze und Gesundheit. Viele
der bewährten Heil- und Gewürzkräuter sowie deren Anwendung sind
heute kaum noch bekannt. Mit Hilfe der Diaserie sollen neben den
bekanntesten, wie Schnittlauch und Petersilie, auch andere Kräuter
wieder in Erinnerung gebracht und ihre Verwendungsmöglichkeiten
im Haushalt aufgezeigt werden.
Alte Bäume
unserer Heimat
Die Bedeutung der Bäume für uns Menschen hat sich zwar verändert,
aber ein Leben ohne sie ist auch heute unvorstellbar. Die alten
Germanen betrachteten Bäume als Wohnsitz der Götter. Im Mittelalter
dienten große, ausladende Linden als Tanzbäume. Heute helfen uns
Bäume, graue, eintönige Siedlungen in grüne Oasen zu verwandeln.
Lebensraum
Obstbaum
Ziel der Diaserie ist es, den historischen Entwicklungsprozess
kurz zu dokumentieren und auf neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse
um die einzigartige Wichtigkeit dieses gefährdeten Lebensraumes
hinzuweisen und zu dessen Erhalt aufzurufen.
Natürliche
Helfer im Garten
Der beste Pflanzenschutz im Hausgarten besteht darin, alles zu
tun, damit Krankheiten erst gar nicht auftreten. Fachgerechte
Bodenpflege und Humusversorgung helfen dabei ebenso wie die richtige
Sortenwahl, die Nährstoff- und Wasserversorgung und die Fruchtfolge.
Zahlreiche, zum Teil noch unbekannte Nützlinge im Garten werden
vorgestellt und ihre Lebensweise veranschaulicht.
Das bunte
Jahr der Stauden
Die Vielfalt und auch die Verwendungsmöglichkeiten der Stauden
im Garten sind schier unerschöpflich. Zu den bekanntesten zählen
neben den Frühjahrsblühern vor allem Pfingstrosen, Schwertlilien,
Königskerzen und Herbstastern. Außerdem werden heimische Stauden
vorgestellt, die in letzter Zeit etwas in Vergessenheit geraten
sind.
Zimmerpflanzen erfolgreich pflegen
Es werden geeignete Grün- und Blütenpflanzen jeweils für kalte
und warme Räume vorgestellt und Hinweise zum Lichtbedarf gegeben.
Praxisnahe Ratschläge zum Gießen, Düngen und Verpflanzen sowie
zum Erkennen von Schadbildern verhelfen zur erfolgreichen Zimmerpflanzenpflege.
Andere
Themen auf Anfrage.
2. RICHTLINIEN
für die Verleihung von Ehrennadeln
des Bayerischen
Landesverbands für Gartenbau und Landespflege e.V. Herzog-Heinrich-Straße
21, 80336 München, Tel.: 089/54 43 05-0
Ehrennadel
in Silber
Achtung: Die Richtlinien zur Verleihung von Ehrennadeln
in Silber wurden geändert. Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen:
- 25jährige
Mitgliedschaft
- oder 15jährige
Tätigkeit in der Vereinsleitung bzw. persönlicher Einsatz im
Verein.
Verleihung:
Durch den zuständigen Bezirksverband
Antrag: Beim zuständigen Kreisverband zur Weiterleitung
an den Bezirksverband, unter Angabe der persönlichen Daten sowie
der Begründung und dem Verleihungsdatum.
Ehrennadel
in Gold
Voraussetzung:
- 40jährige
Mitgliedschaft, persönlicher Einsatz für Verein und Gesellschaft
oder
- 25jährige
Tätigkeit in der Vereinsleitung.
Verleihung:
Durch den Landesverband
Antrag: Beim zuständigen Kreisverband zur Weitermeldung
an den Landesverband, unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort,
Dauer der Mitgliedschaft, Verleihungsdatum.
Für außerordentliche
Leistungen kann eine Ehrung mit entsprechender Begründung auch
vorzeitig beantragt werden. Dies muss jedoch auf Ausnahmefälle
beschränkt bleiben.
Um den ideellen
Wert der Ehrung nicht zu mindern, muss die Zahl der zu ehrenden
Personen in einem angemessenen Rahmen bleiben. Massenehrungen
sind eine Beleidigung für den Geehrten und schädigen den guten
Ruf des Vereins. Wenn bei besonderer Gelegenheit (z.B. Vereinsjubiläum,
Jahrestagung) eine größere Anzahl von Mitgliedern die Voraussetzungen
für die Verleihung erfüllt, sind zuerst diejenigen Persönlichkeiten
vorzuziehen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben
haben. Die übrigen Auszeichnungen sollten dann auf die kommenden
Jahre verteilt werden.
3. ZUSCHUSSKRITERIEN
zur Erlangung
eines Zuschusses durch den Kreisverband Ostallgäu
- Der Zuschussantrag
muss bis zum 31.10. eines Jahres eingegangen sein.
- Die Ausgaben
müssen im Zeitraum vom 31.10. des Vorjahres bis zum 30.10. des
laufenden Jahres entstanden sein.
- Die
Ausgaben und Aufwendungen im Laufe des Jahres müssen insgesamt
mehr als 120,00 betragen, um einen Zuschussantrag stellen
zu können. Diese dürfen gestaffelt sein, sie können auf mehrere
Positionen verteilt werden.
- Der Vorstand
oder Kassier muss durch seine Unterschrift die Entstehung der
Kosten beurkunden.
- Kostennachweise
müssen auf den Gartenbauverein ausgestellt und als Kopie/Original
dem Zuschussantrag beigefügt werden.
- Der jährliche
Zuschuss kann seitens der Fachberatung ohne Angaben von Gründen
nicht gekürzt werden, wenn eine Zuschussberechtigung gemäß den
Vorgaben des Zuschusskatalogs besteht. Die Fachberatung behält
sich jedoch das Recht vor, Zuschüsse zu kürzen, wenn die vorhandenen
Mittel dies erfordern.
- Pflanzware
aller Art ist nicht zuschussfähig, da diese in der Regel
von der Gemeinde finanziert wird.
- Maßnahmen,
die förderbar sind:
Nachweisliche Anlage oder Pflege von öffentlichen Grünflächen
in größerem Ausmaß welche zur Betreuung einen erheblichen Zeitaufwand
bedürfen. Hierzu gehört nicht das Rasenmähen!
Zuschussbetrag: 30,00 pauschal.
Der Erwerb von gartenbaulichen Materialien wie z. B. Baumpfählen,
Lattenholz, Draht, Bindegut.
Zuschussbetrag: Bis zu 100%, jedoch max. 100,00 .
Düngestoffe mit Benennung und Mengenangabe.
Zuschussbetrag: max. 20% vom Anschaffungswert.
Anschaffung und Aufstellen von Ausstattungsgegenständen auf
öffentlichen Freiflächen (z.B. Sitzbänke, Feldkreuze, Brunnen
etc.), die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und vom Verein
gepflegt und instand gehalten werden.
Zuschussbetrag: 30%, jedoch max. 160,00 .
Anschaffung von Geräten für die Vereinsnutzung, z. B. Häcksler,
Vertikutierer, Diaprojektor, Leinwände etc.
Zuschussbetrag:
| Anschaffungswert |
|
|
| unter
300,00 |
20
%, max. |
60,00
|
| von
301,00 bis 560,00 |
25
%, max. |
100,00
|
| über
560,00 |
pauschal |
160,00
|
| über
1 600,00 |
pauschal |
210,00
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Die selben Werte gelten für Reparaturrechnungen.
Bodenproben auf Vereinsebene, wenn der Verein die Kosten hierfür
voll übernommen hat (Ergebniskopien beiliegend).
Zuschussbetrag: 20 %, jedoch max. 160,00 .
Spezielle Veranstaltungen für Jugendliche, Jugendprogramme.
Zuschussbetrag: 50%, jedoch max. 200,00 .
Die Gründung einer eigenständigen Jugendgruppe wird einmalig
pauschal mit 300,00 gefördert. Selbständige Jugendgruppen
erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 100,00 . (Das Jahresprogramm
muss beiliegen.)
Anlage und Betreuung von Lehr- und Schulungsgärten.
Zuschussbetrag: Bei Neuanlage 210,00 , Renovierung 100,00
Jahresunterhalt 60,00 Achtung: Keine Pflanzenware!
Referenten für Vereinsabende (Vorträge nur gegen Honorarrechnung
des Referenten ohne Bewirtungskosten).
Zuschussbetrag: 25 %, jedoch max. 120,00 pro Jahr.
Renovierung/Instandsetzung von alten Feldkreuzen, Brunnen, Schildern
etc.
Zuschussbetrag: 30%, jedoch max. 160,00 .
Fortbildungskurse für Gartenpfleger auf Vereinsebene.
Zuschussbetrag pauschal 150,00 .
Kürzungen
oder Ablehnung aufgrund der Haushaltslage bleiben vorbehalten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse!
Anschaffungen/Reparaturen für wirtschaftliche Eigenbetriebe
der Gartenbauvereine (z.B. Mostereien) und/oder Anschaffungen
von Geräten für gewerblichen Verleih und deren Unterhalt werden
nicht gefördert und bezuschusst.
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