Kreisverband für Gartenbau und Landschaftspflege Ostallgaeu
Kreisverband
für Gartenbau und Landschaftspflege
Ostallgäu

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Mitteilungen des Kreisverbandes

1. DIA-SERIEN

Der Kreisverband verleiht kostenlos an Mitglieder der Gartenbauvereine, die in ihren oder anderen Vereinen Vorträge halten möchten, Diaserien mit dem dazugehörenden Begleittext. Mit dieser Aktion möchte der Kreisverband Mitglieder ermuntern, Vereinsabende zu gestalten. Aller Anfang ist schwer - doch es lohnt sich, irgendwann anzufangen.
Folgende Diaserien sind vorrätig:

Verwertung von Obst und Gemüse
Die eigene Verwertung von Obst und Gemüse macht Spaß, ist sinnvoll und führt zu schmackhaften Produkten. Darüber hinaus hat man die Gewissheit, welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Traditionelle Verfahren der Haltbarmachung werden ebenso beschrieben wie neue Geräte und Hilfsmittel.

Dorfbildpflege - Aspekte der Gestaltung und Ökologie
Die Dörfer unterliegen einem rapiden Wandel der Funktionen und Strukturen. Gerade dann wird uns immer bewusster, welch großen Wert die ländliche Atmosphäre eines Dorfes darstellt. Welche Elemente das Dorfbild prägen und fördern bzw. falsche Entwicklungen werden aufgezeigt.

Gärtnern im Einklang mit der Natur - Gartenwissen für Einsteiger
Die Diaserie zeigt nicht nur, wie Wege, Zäune oder Treppen mit naturnahen Elementen gestaltet werden können, sie geht auch ausführlich auf die Themenbereiche "Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit", "bedarfsgerechte Düngung" und "naturgemäßer Pflanzenschutz".

Heil- und Gewürzkräuter
Das Wort "Kräuter" verbindet man mit Würze und Gesundheit. Viele der bewährten Heil- und Gewürzkräuter sowie deren Anwendung sind heute kaum noch bekannt. Mit Hilfe der Diaserie sollen neben den bekanntesten, wie Schnittlauch und Petersilie, auch andere Kräuter wieder in Erinnerung gebracht und ihre Verwendungsmöglichkeiten im Haushalt aufgezeigt werden.

Alte Bäume unserer Heimat
Die Bedeutung der Bäume für uns Menschen hat sich zwar verändert, aber ein Leben ohne sie ist auch heute unvorstellbar. Die alten Germanen betrachteten Bäume als Wohnsitz der Götter. Im Mittelalter dienten große, ausladende Linden als Tanzbäume. Heute helfen uns Bäume, graue, eintönige Siedlungen in grüne Oasen zu verwandeln.

Lebensraum Obstbaum
Ziel der Diaserie ist es, den historischen Entwicklungsprozess kurz zu dokumentieren und auf neue naturwissenschaftliche Erkenntnisse um die einzigartige Wichtigkeit dieses gefährdeten Lebensraumes hinzuweisen und zu dessen Erhalt aufzurufen.

Natürliche Helfer im Garten
Der beste Pflanzenschutz im Hausgarten besteht darin, alles zu tun, damit Krankheiten erst gar nicht auftreten. Fachgerechte Bodenpflege und Humusversorgung helfen dabei ebenso wie die richtige Sortenwahl, die Nährstoff- und Wasserversorgung und die Fruchtfolge. Zahlreiche, zum Teil noch unbekannte Nützlinge im Garten werden vorgestellt und ihre Lebensweise veranschaulicht.

Das bunte Jahr der Stauden
Die Vielfalt und auch die Verwendungsmöglichkeiten der Stauden im Garten sind schier unerschöpflich. Zu den bekanntesten zählen neben den Frühjahrsblühern vor allem Pfingstrosen, Schwertlilien, Königskerzen und Herbstastern. Außerdem werden heimische Stauden vorgestellt, die in letzter Zeit etwas in Vergessenheit geraten sind.

Zimmerpflanzen erfolgreich pflegen
Es werden geeignete Grün- und Blütenpflanzen jeweils für kalte und warme Räume vorgestellt und Hinweise zum Lichtbedarf gegeben. Praxisnahe Ratschläge zum Gießen, Düngen und Verpflanzen sowie zum Erkennen von Schadbildern verhelfen zur erfolgreichen Zimmerpflanzenpflege.

Andere Themen auf Anfrage.

 

2. RICHTLINIEN
für die Verleihung von Ehrennadeln

des Bayerischen Landesverbands für Gartenbau und Landespflege e.V. Herzog-Heinrich-Straße 21, 80336 München, Tel.: 089/54 43 05-0

Ehrennadel in Silber
Achtung: Die Richtlinien zur Verleihung von Ehrennadeln in Silber wurden geändert. Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen:

  1. 25jährige Mitgliedschaft
  2. oder 15jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung bzw. persönlicher Einsatz im Verein.

Verleihung: Durch den zuständigen Bezirksverband
Antrag: Beim zuständigen Kreisverband zur Weiterleitung an den Bezirksverband, unter Angabe der persönlichen Daten sowie der Begründung und dem Verleihungsdatum.

Ehrennadel in Gold
Voraussetzung:

  1. 40jährige Mitgliedschaft, persönlicher Einsatz für Verein und Gesellschaft oder
  2. 25jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung.

Verleihung: Durch den Landesverband
Antrag: Beim zuständigen Kreisverband zur Weitermeldung an den Landesverband, unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort, Dauer der Mitgliedschaft, Verleihungsdatum.

Für außerordentliche Leistungen kann eine Ehrung mit entsprechender Begründung auch vorzeitig beantragt werden. Dies muss jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.

Um den ideellen Wert der Ehrung nicht zu mindern, muss die Zahl der zu ehrenden Personen in einem angemessenen Rahmen bleiben. Massenehrungen sind eine Beleidigung für den Geehrten und schädigen den guten Ruf des Vereins. Wenn bei besonderer Gelegenheit (z.B. Vereinsjubiläum, Jahrestagung) eine größere Anzahl von Mitgliedern die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllt, sind zuerst diejenigen Persönlichkeiten vorzuziehen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. Die übrigen Auszeichnungen sollten dann auf die kommenden Jahre verteilt werden.

 

3. ZUSCHUSSKRITERIEN

zur Erlangung eines Zuschusses durch den Kreisverband Ostallgäu

  1. Der Zuschussantrag muss bis zum 31.10. eines Jahres eingegangen sein.
  2. Die Ausgaben müssen im Zeitraum vom 31.10. des Vorjahres bis zum 30.10. des laufenden Jahres entstanden sein.
  3. Die Ausgaben und Aufwendungen im Laufe des Jahres müssen insgesamt mehr als 120,00 € betragen, um einen Zuschussantrag stellen zu können. Diese dürfen gestaffelt sein, sie können auf mehrere Positionen verteilt werden.
  4. Der Vorstand oder Kassier muss durch seine Unterschrift die Entstehung der Kosten beurkunden.
  5. Kostennachweise müssen auf den Gartenbauverein ausgestellt und als Kopie/Original dem Zuschussantrag beigefügt werden.
  6. Der jährliche Zuschuss kann seitens der Fachberatung ohne Angaben von Gründen nicht gekürzt werden, wenn eine Zuschussberechtigung gemäß den Vorgaben des Zuschusskatalogs besteht. Die Fachberatung behält sich jedoch das Recht vor, Zuschüsse zu kürzen, wenn die vorhandenen Mittel dies erfordern.
  7. Pflanzware aller Art ist nicht zuschussfähig, da diese in der Regel von der Gemeinde finanziert wird.

  8. Maßnahmen, die förderbar sind:

    Nachweisliche Anlage oder Pflege von öffentlichen Grünflächen in größerem Ausmaß welche zur Betreuung einen erheblichen Zeitaufwand bedürfen. Hierzu gehört nicht das Rasenmähen!
    Zuschussbetrag: 30,00 € pauschal.

    Der Erwerb von gartenbaulichen Materialien wie z. B. Baumpfählen, Lattenholz, Draht, Bindegut.
    Zuschussbetrag: Bis zu 100%, jedoch max. 100,00 €.

    Düngestoffe mit Benennung und Mengenangabe.
    Zuschussbetrag: max. 20% vom Anschaffungswert.

    Anschaffung und Aufstellen von Ausstattungsgegenständen auf öffentlichen Freiflächen (z.B. Sitzbänke, Feldkreuze, Brunnen etc.), die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und vom Verein gepflegt und instand gehalten werden.
    Zuschussbetrag: 30%, jedoch max. 160,00 €.

    Anschaffung von Geräten für die Vereinsnutzung, z. B. Häcksler, Vertikutierer, Diaprojektor, Leinwände etc.
    Zuschussbetrag:

    Anschaffungswert    
    unter 300,00 € 20 %, max.
    60,00 €
    von 301,00 € bis 560,00 € 25 %, max.
    100,00 €
    über 560,00 € pauschal
    160,00 €
    über 1 600,00 € pauschal
    210,00 €

    Die selben Werte gelten für Reparaturrechnungen.

    Bodenproben auf Vereinsebene, wenn der Verein die Kosten hierfür voll übernommen hat (Ergebniskopien beiliegend).
    Zuschussbetrag: 20 %, jedoch max. 160,00 €.

    Spezielle Veranstaltungen für Jugendliche, Jugendprogramme.
    Zuschussbetrag: 50%, jedoch max. 200,00 €.

    Die Gründung einer eigenständigen Jugendgruppe wird einmalig pauschal mit 300,00 € gefördert. Selbständige Jugendgruppen erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 100,00 €. (Das Jahresprogramm muss beiliegen.)

    Anlage und Betreuung von Lehr- und Schulungsgärten.
    Zuschussbetrag: Bei Neuanlage 210,00 €, Renovierung 100,00 € Jahresunterhalt 60,00 € Achtung: Keine Pflanzenware!

    Referenten für Vereinsabende (Vorträge nur gegen Honorarrechnung des Referenten ohne Bewirtungskosten).
    Zuschussbetrag: 25 %, jedoch max. 120,00 € pro Jahr.

    Renovierung/Instandsetzung von alten Feldkreuzen, Brunnen, Schildern etc.
    Zuschussbetrag: 30%, jedoch max. 160,00 €.

    Fortbildungskurse für Gartenpfleger auf Vereinsebene.
    Zuschussbetrag pauschal 150,00 €.

Kürzungen oder Ablehnung aufgrund der Haushaltslage bleiben vorbehalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse!

Anschaffungen/Reparaturen für wirtschaftliche Eigenbetriebe der Gartenbauvereine (z.B. Mostereien) und/oder Anschaffungen von Geräten für gewerblichen Verleih und deren Unterhalt werden nicht gefördert und bezuschusst.

 

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